Erstellt am 18.06.2007 um 14:39 Uhr von Kölner
@Gini
Fragst Du das als BR?
Das ist - wenn nicht gerade ein einschlägiger TV existiert - nicht möglich. Das ist TV- oder AV-Sache.
Erstellt am 18.06.2007 um 16:01 Uhr von Konrad
Die Aussage von @Kölner gilt.
Richtige Adresse, sind Tarifpartner nicht der BR, oder Einzel-arbeitsvertraglich, geregelt
was sicher die schlechteste Lösung sein kann, da stets erpressbar! Die bereits einen 40 Std Vertrag haben sind fein raus, sicher ? oder 43 Stunden/ Wo. oder noch mehr?
Wo bleibt die Gegenleistung GL ? Arbeitsplatzsicherung oder Zeitkono, oder Firmenbeteiligung oder Prämie???
Ergänzende Überlegung: Wenn es euch nicht so gut geht, wäre es besser die Arbeitszeit zu verkürzen und nicht zu verlängern; sonst drohen Kündigungen.
Persönlich: so einen Mist würde ich nicht unterschreiben
Erstellt am 18.06.2007 um 17:31 Uhr von Gini
Danke erst mal für die Antworten. AG bietet uns an, das Weihnachtsgeld auf 2 Jahre zu 50 % zu sichern. Die letzten Jahre wurde immer gekürzt. An Kündigungen haben wir auch schon gedacht, aber AG versichert, das Stammpersonal zu halten. Auch wenn wir nicht unterschreiben, kann AG durch Öffnungsklausel den TV ändern? Das haben sie nämlich vor.
Erstellt am 18.06.2007 um 17:57 Uhr von Alessio
AG kann Öffnungsklauseln des TV nur mit zustimmung von beide Tarifvertragsparteien und beide Betriebsparteien anwenden.