Was passiert, wenn bei einem dreiköpfigen BR alle drei ordentlich verhindert sind? Können auch Ersatzmitglieder die Geschäfte führen, Erklärungen des Arbeitgebers entgegennehmen und Beschlüsse fassen?

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, seine Anliegen in so einem Fall zurückzustellen - vorausgesetzt es handelt sich nur um eine kurze Zeit, in der der BR nicht greifbar ist, also eine Woche oder so. Stimmt das?

Grundsätzlich finde ich es ja ok, dass auch Ersatzmitglieder allein beschließen können. Dafür sind sie ja Ersatzmitglieder. Ich fürchte nur, dass sie nicht den gleichen Kenntnisstand haben wie die ordentlichen BR-Mitglieder und der Arbeitgeber das gern ausnutzt.

Daraus ergibt sich auch die Frage, ob man als BR seine Ersatzmitglieder nicht auch ständig auf dem neuesten Informationsstand halten sollte, damit sie nicht wie "Ochs vor'm Berg stehen" wenn sie mal einspringen müssen. Allerdings darf ja vieles nicht weitergesagt werden und man darf Ersatzmitglieder doch nur zu einer Sitzung laden, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist.

Kann jemand evtl. Tipps geben wie man sich verhalten sollte?

Gruß,
Lämmi