Hallo,

nach § 23 Abs.1 Satz 2 kann der Betriebsrat beim zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag auf Auschluss eines BR.-Mitgliedes stellen. Voraussetzung hierfür ist eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten. Liegt eine solche Verletzung vor, wenn ein BR.-Mitglied des öfteren trotz Einladung zur BR.-Sitzung erscheint und sich auch nicht entschuldigt ?
Für Ihre Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.