Erstellt am 14.06.2007 um 14:26 Uhr von Kölner
@zacken
Krieg oder Frieden?
Erstellt am 14.06.2007 um 16:04 Uhr von Lotus
Hallo zacken,
auf leitende Angestellte findet das BetrVG keine Anwendung, aber leitende Angestellte sind nur solche AN die als Mitträger der unternehmerischen Funktion der Leitungsebene zugeordnet werden. Ein wichtiger Punkt für leitende Angestellte ist u.a., wenn sie berechtigt selbständig einzustellen und zu entlassen.
Schau mal § 5 BetrVG. Da kannst Du schauen, ob irgendwelche Merkmale zutreffen, wenn nicht dann ist diese Aktion mitbestimmungspflichtig.
Gruß Lotus