Erstellt am 14.06.2007 um 11:36 Uhr von Konrad
Was jetzt ? Gilt ein Tarifvertrag ? Ist ein Tarifvertrag in der Nachwirkung?
Für Tarifsachen ist die zuständige Gew. zuständig. Da mal nachfragen.
BR kann bei Einzelvereinbarungen / Gewerkschaftsmitglieder keine Sammelklage veranlassen, muss Jeder der Anspruch hat selber klagen.
Erstellt am 14.06.2007 um 13:19 Uhr von Kölner
@Konrad
So etwas gibt es doch in vielen Betrieben. Zeigst Du Dich verwundert?
Erstellt am 14.06.2007 um 14:25 Uhr von Konrad
@Kölner
Bin für klares Bekenntnis zur Gewerkschaft, denn wir bekommen die "fette" Tariferhöhung ohne wenn und aber.
(freue mich dann breit grinsend, über die AUB´s und sonstigen "Unabhängigen Betriebsräte", die glauben Alles alleine
regeln zu kennen.) :-)
Erstellt am 14.06.2007 um 15:17 Uhr von jens9
Ich bin auch für ein klares Bekenntnis zur Gewerkschaft. Aber das bringt mich auch nicht weiter, wenn nur 10% der Kollegen in dieser sind.
Erstellt am 14.06.2007 um 16:26 Uhr von Grinsi
Hallo Jens9
Wenn 10% der MA erfolgreich die ihnen zustehende tarifliche Erhöhung einklagen, (bitte unbedingt Konrads Fragen aus Antwort 1 beantworten!) bringt dich und die GEW das bestimmt weiter....
MFG
Grinsi
Erstellt am 14.06.2007 um 16:29 Uhr von Konrad
@jens9: Jeder fängt mal klein an.. wir hatten vor 3 Jahren 8 % jetzt 67 % in der Gewrkschaft, der BR zu 100%.
Damit konnte Gewerkschaft (und BR) mit den Organisierten den Verbandsanschluß mit Streik erzwingen.
Keine Tariferhöhung bedeutet ihr verliert Geld. Seit der Einführung des Euro sind 100 € inflationsbereinigt nur noch 83 € Wert!
(Quelle: Stat. Bundesamt Verbraucherpreise ab 2001 arithm. Aufbereitung der Zahlenreihe meine örtliche Volksbank)
Erstellt am 14.06.2007 um 16:42 Uhr von bernd
Konrad, die 83€ sind eine interessante Zahl! Wo hast Du die her? Wo kann man die nachgucken?
Erstellt am 14.06.2007 um 19:57 Uhr von jens9
Unsere Firma wurde in einzelne Firmen nach 613a BGB geteilt. Unsere Verträge haben weiterhin Bestand, nahmen aber offiziell nach einer Frist an keinen weiteren tariflichen Änderungen teil. Die Firma hat diese trotzdem 2 Jahre gezahlt und will nun aus betrieblichen Gründen nicht mehr. Dann haben wir noch die Kollegen die etwas später aus dem anderen Firmenteil zu uns gestoßen sind. Diese haben neue Verträge bekommen, eindeutig mit Bezug auf den Tarifvertrag. Da sagt auch der RA, dass diese vollen Anspruch haben. Wir in der letzten Zeit schon einige Zugeständnisse gemacht.
Was passiert den wenn wir diesmal ohne es zu unterschreiben auf die Erhöhung verzichten, haben dann die Mitglieder bei der nächsten Tariferhöhung trtzdem noch Anspruch?
Danke und viele Grüße
jens9
Erstellt am 15.06.2007 um 08:28 Uhr von Konrad
Hallo Jens
Wir müssen da genau hinschauen: was steht in den bestehenden AV drin? Eindeutiger Tarifbezug ?
Dann steht euch vermutlich als „vertragliche Zusage“ die Tariferhöhung euch zu, wenn der MA in der Gew. sind. Ist wie RA sagt dann einklagbar haben auch weiterhin Anspruch auf weitere Erhöhungen wenn euer AG nicht eines Tages mit „Änderungskündigung“ daher kommt und Alle die
gleich schlechten Bedingungen haben, wie viel Zugeständnisse wollt ihr denn noch machen?
Es kann auf Dauer wegen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht im Interesse der GL wie auch des BR liegen
(siehe auch §87.Abs. 1 BetrVG), dass unterschiedlich verfahren wird. Jetzt aktiv werden!