Ich bin JAV und werde meine Lehre am 31.08.07 normalerweise beenden und meinen Antrag auf Übernahme stellen. ( Absage habe ich schon 3 Monate vorher bekommen)
Was ist wenn ich eine Prüfung wiederholen muß?

Die Wiederholung wäre erst im Nov. möglich. Bleibt mein Schutz bestehen nach § 78 a BetrVG und wann muß ich meinen Widerspruch abgeben.

Danke im voraus!