Hallo Kollegen
Ich habe folgendes anliegen .
Ein neuer Kollege hat ab 5.03.2007 bei uns angefangen , hat laut der GL keinen anspruch auf dem Urlaub für März,da es kein foller Monat ist . §5 Teilurlaub Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres , für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubanspruch erwirbt .

Da er ja ab 5.03.2007 in einem Arbeitsverhältniss ist wird er die Wartezeit erfüllen .

§4 Wartezeit BUrlG

Frage Kann mir das einer defeniren ? Hat er in dieser Situation ab September einen vollen Urlaubsanspruch ? Sprich für das Jahr 2007 , z.B. volle 30 Tage ?