Erstellt am 13.06.2007 um 08:14 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.06.2007 um 08:25 Uhr von rudella
Nein wir sind seid 2000 ohne haben eine BV
Erstellt am 13.06.2007 um 08:43 Uhr von paula
@rudella
Ihr habt eine BV? Was steht denn da drin? Von den Vorschriften des BUrlG kann durch BV nicht abgewichen werden. siehe § 13 BUrlG
Erstellt am 13.06.2007 um 09:04 Uhr von rudella
Kölner
Wir haben keine BV über Urlaub , warscheinlich haben die das aus dem TV 1999 übernohmmen leider habe ich keine Unterlagen darüber
Erstellt am 13.06.2007 um 09:41 Uhr von paula
@rudella
wer hat was übernommen? Verstehe gerade Deine Antwort nicht so ganz...
Erstellt am 13.06.2007 um 09:46 Uhr von Kölner
@rudella
Folgende Frage:
- ich verstehe nix mehr!
Kannst Du die Frage im Zusammenhang mit der evt. BV/nicht-BV noch mal erläutern?
Erstellt am 13.06.2007 um 10:12 Uhr von rudella
Ich habe was über urlaub gefunden , das ist in jedem Arbeitsvertrag geregelt , allerdings steht da nur das der Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Werkstagen pro Jahr hat . Dann habe ich noch eine alte BV von 1999 gefunden da steht das der Urlaubanspruch nahc §§11-14 MTV gewährt wird .
Den MTV habe ich über Internet herausgefunden aber in dem wird der Urlaub erst im § 15 geregelt
Erstellt am 13.06.2007 um 10:57 Uhr von rudella
Hallo
Wenn der Urlaubsanspruch nicht konkrekt geregelt ist ,was gilt dann ?Hat der dann anspruch auf vollen Urlaub 2007, so bald die Wartezeit vorbei ist ?
Erstellt am 13.06.2007 um 11:30 Uhr von DocPille
Man kann doch keinen Urlaub bekommen für Monate wo nicht gearbeitet wurde.Er bekommt 9/12 von 30Tagen,23Tage.
Erstellt am 14.06.2007 um 06:39 Uhr von Rudella
Hallo , danke für die Hilfe . Ich habe das auch schon rausgefunden . Der Urlaubsanspruch besteht nur für volle Monate, fehlt ein Arbeitstag besteht für den Monat kein Urlaubanspruch .