Erstellt am 13.06.2007 um 00:12 Uhr von hans
hallo kibitz,
willkommen im club ;-)
die dummen sprüche ingnoriert man entweder oder ab und an sachlich reagieren -- ist gefühls- und situationssache. eine schulung des brv in verhandlung und rethorik hat auch noch nicht geschadet.
zu den iirsinnigen arbeiten und der schikane... aus §78 BetrVG geht u.a. auch hervor, dass in der arbeitszuteilung auf die funktion eines brm rücksicht zu nehmen ist. wird das nicht berücksichtigt, ist es eine benachteiligung. sollte es darüber hinaus sogar gegen das amt gehen (zuteilung von dringenden arbeiten, das keine br-arbeit mehr gemacht werden kann, verbot der br-arbeit, etc...) ein-eindeutig verstoß gegen §78 BetrVG. Einmal *freundlich* aber bestimmt mündlich angebracht sollte reichen, danach nur noch schriftlich mit Verweis auf §23(3)...
Erstellt am 13.06.2007 um 11:54 Uhr von unkas
und wenns dann immer noch nicht funzt §119 Abs (2) (3) BetrVg!