Verwarnung Abmahnung

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Moin,
folgender Fall:

Am Montag hat sich ein MA gegenüber einem anderen MA's ungebührlich verhalten. MA1 hat gegenüber MA2 "bäh" mit den dazugehörigen und unterstützenden körperlichen Aktionen gemacht.

MA2 geht umgehend zur Geschäftsführung petzen.

GF holt sich die Bereichsleitung, und lässt über diese am nächsten Tag (Dienstag) eine Ermahnung/Verwarnung mündlich aussprechen.

Daraufhin folgt Aussprache und Entschuldigung zwischen MA1 und MA2.

Ein Tag später, Mittwoch, erhält MA1 wegen dieses Vorfalls (zur Erinnerung: bäh) eine schriftliche Abmahnung.


Frage: Darf der AG eine schon gemaßregelte Aktion einen Tag später nochmals verschärft maßregeln?

Danke
eta