Erstellt am 05.06.2007 um 18:50 Uhr von betriebliche trübung
hallo hanfried,
ihr habt ihn NICHT delegiert. er wurde von den arbeitnehmern gewählt. und er hat meine wissens keine verpflichtung, euch protokolle zur verfügung zu stellen, ganz im gegenteil, er könnte dafür in teufels küche kommen.
es ist völlig in ordnung, dass er genau prüft, was er sagen darf und was nicht.
Erstellt am 05.06.2007 um 19:00 Uhr von Hanfried
hallo betriebliche trübung,
hab ich jetzt eine trübung?wir haben ihn aus der mitte des GBR in den aufsichtsrat entsandt.ich denke da haben wir auch ein recht auf die protkolle.
Erstellt am 05.06.2007 um 20:16 Uhr von betriebliche trübung
tjo, ich kenne nur die arbeitnehmervertreter in einem aufsichtsrat gemäß mitbestimmungsgesetz und drittelbeteiligungsgesetz.
bist du im bergbau beschäftigt? falls ihr nach MontanMitbestG entsandt habt, halte ich mich besser zurück, denn dort kenne ich mich nicht aus.
Erstellt am 05.06.2007 um 23:51 Uhr von Kölner
@Hanfried
Wann wurde AN entsandt?
Denn: Einen AN aufgrund fehlender Rechtsgrundlage einfach ohne demokatische Wahl in einen AR zu entsenden ist ja wohl nur peinlich!
Einzige Ausnahme: Tendenzbetrieb.
Erstellt am 06.06.2007 um 07:29 Uhr von Calico Jack
@Hanfried
Ihr hängt also auch die Protokolle Eurer Betriebsratsitzungen aus? Schliesslich seit Ihr von den Angestellten eures Unternehmens in den Betriebsrat Deliegiert worden.
Konsequnten müßte Deine Forderung ja dann wohl lauten: Das Protokoll des Aufsichtsrates wird als Anlge an das Protokoll Eurer Sitzung beigelegt und dann gemeinsam ausgehängt.
Soviel zu dem zu Ende geführten Gedanken. In jedem Gremium werden auch Vertrauliche Dinge besprochen, die auch mit ins Protokoll gehören. Also werden die Protolle nicht eigemächtig an dritte weitergegeben.