Hallo Kollegen/innen,

- bei uns ist seit 1 Jahr ein Zeitarbeiter beschäftigt, leider benötigen wir seinen Arbeitseinastz nicht mehr.
Frage: von wem kann er überseine Tätigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen oder ist mein AG verpflichtet ihm eines auszustellen?
Bitte um schnellmöglichste Antwort.
Danke im voraus.
Lemming49