Erstellt am 04.06.2007 um 13:30 Uhr von Kölner
@Pfirsichsaft
*Zweifel*
Es ist ja üblicherweise geregelt.
Gibt es eine Öffnungsklausel?
@paula, Lotte, Mona-Lisa, aber nicht Der alte Heini
Ideen?
Erstellt am 04.06.2007 um 13:35 Uhr von Pfirsichsaft
@Kölner
Wir glauben nicht, daß es eine Öffnungsklausel gibt, allerdings haben wir den Tarifvertrag nicht vorliegen (gilt ja nicht für uns, wie doof). Vielleicht wäre ein Anruf bei der Gewerkschaft hilfreich...
Grüß mir meinen Lieblingsdom, Kölner, und vielleicht kannst Du mal nachhaken, ob man da drin heiraten darf (wenn man nicht aus Köln kommt und evangelisch ist...ups, die Antwort kann ich mir denken)... :o)
Erstellt am 04.06.2007 um 13:41 Uhr von Kölner
@Pfirsichsaft
Ich meine gelesen zu haben, dass man grundsätzlich NICHT im Dom heiraten kannst.
Erstellt am 04.06.2007 um 14:32 Uhr von Frank B
Die Antwort auf die Frage hast du dir schon fast selbst gegeben, die BV die ihr abschliesst verstößt definitiv gegen §77/3 BetrVG und somit brauch sich der AG auch nicht dranhalten.
Diese BV wäre nur als Alibi um keinen Tarifvertrag abzuschliessen, es gibt genügend Firmentarifverträge in Deutschland.
So auch bei uns.
Was ist wenn die BV die AN schlechter stellt als der TV?
Erstellt am 04.06.2007 um 14:36 Uhr von Pfirsichsaft
Problem dabei, lieber Frank B.: Da unser Organisationsgrad bei geschätzten 5-10 % liegt, wird meine werte Gewerkschaft wohl kaum etwas unternehmen können, um einen Haustarifvertrag abzuschließen. Mist. Somit gibt es wohl keine Zuschläge bei uns :o(
Und im Kölner Dom darf ich auch nicht heiraten :o( Verstößt das nicht gegen das AGG? ;o)
Erstellt am 04.06.2007 um 14:39 Uhr von Frank B
Da haben wir wohl das gleiche Problem mit dem Organisationsgrad, aber vielleicht klärt euch ja jemand mal auf.
Erstellt am 04.06.2007 um 15:08 Uhr von Konrad
@Pfirsichsaft Zitat:
"Da unser Organisationsgrad bei geschätzten 5-10 % liegt, wird meine werte Gewerkschaft wohl kaum etwas unternehmen können, um einen Haustarifvertrag abzuschließen. Mist"
Ich sag dazu SELBER schuld!!! Bei uns wollte der AG aus seinem Verband raus, habe sofort Gew. angerufen
Betriebsversammlung 4 Stunden, nach 2 wochen durch intensive Gespräche war der Organisationsgrad von 10 auf 70 % gestiegen, Gew hat Warnstreik organisiert, Presse eingeladen usw. GL hat es sich dann doch anderst überlegt und Tarife gelten alle wieder.
Erstellt am 04.06.2007 um 19:25 Uhr von paula
@Pfirsichsaft
Der Tarifvorbehalt greift hier sicherlich, wenn es sich um Bestandteile handelt die Inhalt des TV für Eure Branche handelt. Das BAG hat vor Urzeiten schon entschieden, dass es für den § 77 III BetrVG nicht auf die Tarifbindung des AG ankommt. In diesen Fällen ist dann auch auf den maßgeblichen TV zurückzugreifen.
Euch ist ja wohl auch klar, dass Ihr den AG kaum zu einer zusätzlichen Vergütung (egal ob Zulagen oder Bonus etc.) zwingen könnt. Der BR hat ja nur mitzubestimmen, wie ein solcher "Topf" verteilt wird und nicht ob es diesen gibt. Jetzt könnte man ja sagen, dass wenn der AG schon etwas ausschütten möchte, es doch egal sei, ob es einen Tarifvorbehalt gibt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber vorsicht: ihr gebt dem AG immer die Möglichkeit ganz fix von einer solchen Zusage wegzukommen.
Wenn der AG also schon was zahlen möchte, dann doch lieber auf andere Sachen einsteigen. Zielverfahren mit Bonuszahlung, oder andere Pauschalzahlungen. Bei uns im Unternehmen gab es mal für MA der Nachtschicht pauschales Taxigeld, da zum Arbeitszeitende der öffentliche Nahverkehr nicht mehr fuhr.
Kreativität kann evtl. helfen
Erstellt am 04.06.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@paula
Die AN bei Ver.di erhalten mitunter kostenlose, hauseigene Versicherungen; die von AUB noch ganz andere Dinge...wäre auch eine Methode!
@Pfirsichsaft
Im Dom heiratet man einfach nicht!
Erstellt am 04.06.2007 um 20:08 Uhr von paula
@kölner
dann gehe ich zu AUB und werde endlich reich :-)
Erstellt am 05.06.2007 um 07:40 Uhr von Frank B
@paula
Nachdem bei Siem... einige BRe ausgetreten sind, wäre dies sicherlich von Nöten! ;-)