Liebe Forenmitglieder,

ein BR des Unternehmens X möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen, in der u.a. auch Zuschläge für Wochenend- und Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt sind. Es gibt in dieser Branche (Callcenter) einen nicht allgemeingültigen Rahmentarifvertrag, an den sich die Geschäftsführung von X nicht hält- muß sie ja auch nicht.

Gilt hier trotzdem ein Tarifvorbehalt nach § 77 BetrVG, auch wenn X nicht tarifgebunden ist? Wenn ja, würde das bedeuten, daß es keinerlei Zuschläge für die Mitarbeiter/innen von X geben kann, es sei denn, eine Gewerschaft wird tätig?

Wenn die verhandelnden Parteien dies nun aber doch in einer BV regeln und es käme dann zu Streitigkeiten bei der Zahlung von Zuschlägen, würde der Tarifvorbehalt dann dazu führen, daß die Mitarbeiter/innen die Zuschläge nicht einklagen könnten?

Schöne Grüße,
Pfirsichsaft