Erstellt am 04.06.2007 um 10:35 Uhr von Sternburg
@Fiffi:
"Inwieweit ist der BR verpflichtet den Personalbedarf sicherzustellen?"
Überhaupt nicht!
Das ist und bleibt immernoch Sache des Arbeitgebers.
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BR-Mitglieds durch die BR-Tätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen."
(Fitting, 22. Auflage, Rn. 21 zu § 37 BetrVG)
Erstellt am 04.06.2007 um 10:43 Uhr von Rollie
Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, sollte es dem AG klar sein, das der BR ein gewisses Zeitpensum für die Tätigkeit seiner Aufgaben benötigt und daher für seine Arbeitspflichten nicht zur Verfügung steht. Daher ist es seine Aufgabe, das fehlende personelle Defizit anderweitig zu schließen.
Das Thema ausbleibender Betriebsversammlung ist ein eigenes Thema. Aber wenn das ein tragendes Problem der Mitarbeiter ist, fragt man sich, weshalb dem bei der letzten Wahl nicht Rechnung getragen wurde.
Erstellt am 04.06.2007 um 10:50 Uhr von GBRSHG1
Hallo Fiffi,
ich kann mich da nur meinen Kollegen anschließen.
Das ist nicht Problem des Betriebsrates sondern des Arbeitgebers!!!!!!!!!
Das BetrVG § 37 regelt deine Frage ausreichend.
Erstellt am 04.06.2007 um 18:17 Uhr von Fiffi
Danke für die Antworten.
Wenn der Arbeitgeber aber nicht reagiert , muß der Betriesbrat doch eingreifen oder?
Erstellt am 04.06.2007 um 18:54 Uhr von Kölner
@Fiffi
Mal ganz brutal gefragt:
Was will der BR denn dann erreichen?
Arbeit muss m.E. erst liegenbleiben.
Erstellt am 04.06.2007 um 19:39 Uhr von Fiffi
Ja richtig, tut sie auch und deshalb müssen Mehrarbeitsstunden geleistet werden-manchmal sogar über das gesetzl. Maß hinaus.
Interessiert BR aber nicht.
Erstellt am 04.06.2007 um 19:41 Uhr von Kölner
@Fiffi
Müssen sie doch nicht...
Erstellt am 04.06.2007 um 20:08 Uhr von Fiffi
Im Prinzip nicht, aber man wird dazu genötigt, mal abgesehen davon, daß bei mir gegenüber dem BR noch Kollegialität
Vorrang hat(man läßt ja seine anderen K., die im gleichen Boot sitzen nicht im Stich).
Hab mal was davon gehört, das BR auch für Betriebsfrieden zuständig ist. Aber wie schon gesagt- BR interessiert das alles nicht--hauptsache raus aus dem Arbeitsstress- zu Sitzungen- Seminaren-Besprechungen--und keiner im Betrieb weis--warum-weshalb-wieso--da ja BR-Versammlungen nicht stattfinden.
Erstellt am 04.06.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@Fiffi
Vieles ist von Dir falsch verstanden.
Auch könnte man Dir, als "Vertreter der Arbeitgeberinteressen", vorwerfen sehr eindimensional zu denken...wenn man böse ist.
Erstellt am 04.06.2007 um 20:33 Uhr von JoK
Hallo Fiffi,
Du schriebst:
> Im Prinzip nicht, aber man wird dazu genötigt, mal abgesehen davon, daß bei
> mir gegenüber dem BR noch Kollegialität Vorrang hat(man läßt ja seine anderen
> K., die im gleichen Boot sitzen nicht im Stich).
Das Problem liegt hier grundsaetzlich woanders: Wuerde Deiner Auffassung gefolgt werden, dann wuerde dies bedeuten, dass jedes BR-Mitglied mit einem schlechten Gewissen herumlaufen muesste, wenn es BR-Arbeit (fuer die Kollegen) macht und aufgrund organisatorischer Maengel - die alleine in der Einflusssphaere des _AG liegen (!) - hiervon Kollegen durch Mehrarbeit belastet werden.
> Hab mal was davon gehört, das BR auch für Betriebsfrieden zuständig ist. Aber
> wie schon gesagt- BR interessiert das alles nicht--hauptsache raus aus dem
> Arbeitsstress- zu Sitzungen- Seminaren-Besprechungen--und keiner im Betrieb
Nun, Betriebsratsarbeit ist durchaus *Arbeit*[tm].
> weis--warum-weshalb-wieso--da ja BR-Versammlungen nicht stattfinden.
Hier liegt ein Kritikpunkt. Evtl. solltet ihr dem BR mal sagen, dass der Personalchef "einen" Vorgesetzten hat, der Betriebsrat aber einen "Vorgesetztenanteil" besitzt, welcher der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer entspricht. Es ist m.E. sicher nicht foerderlich, wenn der BR die Ergebnisse seiner Arbeit nicht gegenueber den Waehlern darstellt.
BTW: Du hast urspruenglich geschrieben, dass von den Kollegen Ueberstunden geleistet werden muessen, wenn ein BRM Betriebsratsarbeit geleistet wird; wird diesen Ueberstunden vom BR zugestimmt?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 04.06.2007 um 20:43 Uhr von Fiffi
@Kölner
Da hast du recht--das habe ich jetzt wirklich nicht verstanden.
Erstellt am 04.06.2007 um 21:05 Uhr von JoK
Hallo Fiffi,
Du schriebst:
> @Kölner
> Da hast du recht--das habe ich jetzt wirklich nicht verstanden.
Das wird zwischenzeitlich recht deutlich ...
Auf den Punkt gebracht: Der Arbeitgeber darf das Instrument einer ungerechtfertigten Zusatzarbeitsbelastung aufgrund von regulaerer (d.h. im Sinne des BetrVG liegender) Betriebsratsarbeit nicht als Instrument verwenden, um die Arbeit des BR hiermit zu diskretitieren.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 04.06.2007 um 22:39 Uhr von Fiffi
also alles beim alten:
--Betriebsrat macht seine Arbeit
--ich und die restlichen Arbeitnehmer gleichen den Personalfehlbestand durch Mehrarbeitsstunden aus
--Arbeitgeber reagiert nicht auf Personalfehlbestand
--BR ist´s eh egal
--hätte ich das alles vorher gewußt!
danke für Eure Beiträge
Erstellt am 09.01.2020 um 10:00 Uhr von Der Genervte
Bei meiner Suche gerade die fast aktuelle Diskussion gefunden :o))
Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen,dass die Arbeit des BR"Kollegen" nicht auf seine Kollegen abgewälzt werden darf und er sie nicht nacharbeiten muss !? Pflicht des AG ist es einen Ersatz zu stellen. Ist das so richtig ???
Grüsse der Genervte
Erstellt am 09.01.2020 um 12:10 Uhr von alraune
Hallo, dieses Problem hatten wir auch, wir haben jedesmal wenn wir Arbeit liegen lassen mussten einen Kurzen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben,nachrichtlich an den Betriebsrat. Da sich irgendwann die Arbeit stapelte, keiner sich veranlasst sah, einfach so Überstunden zu machen, weil nie von Oben offiziell angeordnet, sondern inoffiziell erwartet, und auch der BR zu den Überstunden nie gehört wurde, gab es eine Krisensitzung mit der GL, und es wurde zusätzlich jemand eingestellt. Was in dieser Situation sehr wichtig war, die schriftliche Anzeige ,dass die Arbeit mit weniger Leute nicht zu schaffen war.
Erstellt am 09.01.2020 um 13:29 Uhr von Der Genervte
Hallo Alraune,
ein guter Tip !! Ich werde es mal schriftlich versuchen.
Erstellt am 09.01.2020 um 16:26 Uhr von nicoline
Der Genervte
*Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen,dass die Arbeit des BR"Kollegen" nicht auf seine Kollegen abgewälzt werden darf und er sie nicht nacharbeiten muss !? Pflicht des AG ist es einen Ersatz zu stellen. Ist das so richtig ???*
Es ist die Pflicht des AG darauf zu achten, dass BRM ungestört ihre Arbeit verrichten können. Der AG hat bei der Menge der zugeteilten Arbeit auf das Ehrenamt Rücksicht zu nehmen. Und genau da liegt der Haken. In der Regel lassen die AG die BRM ungestört ihr Ehrenamt ausüben. Vorgesetzte erwarten aber fast immer, dass die Arbeit des BRM, die naturgemäß liegen bleibt, mit erledigt wird. Solange die KollegInnen sich darüber nicht beklagen (und damit meine ich in Richtung AG, nicht in Richtung des BRM) wird sich daran auch nichts ändern. Erst, wenn alle sich einig sind, die Arbeit liegen zu lassen und so handeln, wie alraune geschrieben hat, ändert sich vielleicht etwas.
Eine Pflicht aus dem BetrVG, Personal nachzusteuern gibt es nicht.