Erstellt am 03.06.2007 um 20:19 Uhr von paula
Ich glaube Du hast die Antworten nicht ganz verstanden.
Erst mal: es gibt nur für bestimmte Vertragsbedingungen einen Schutz von einem Jahr. Nämlich die Vertragsbedingungen, die vor dem Betriebsübergang kollektiv gegolten haben und in Individualrecht transformieren, da im "neuen" Betrieb keine entsprechenden kollektiven Regelungen bestehen.
Die älterne und dem BR kann nur unter den gleichen Voraussetzungen gekündigt werden wie vor dem Betriebsübergang. Da ändert sich nichts.
Warum postest Du aber Deine Frage nicht im alten thread?