Der Fall : (etwas modifiziert aus sicher verständlichen Gründen ) Unsere GL beantragte die Versetzung einer männlichen Führungskraft in eine andere Abteilung mit der Begründung, eine weibliche Führungskraft würde besser zur Sortimentschichtung passen. Meiner Meinung nach unzulässig gem. § 75 (1) BetrVG. Wie würdet ihr damit umgehen ? Ein vergleichbares Urteil, habe ich noch nicht gefunden.