Hallo Leute,
unsere GL teilte uns mit O_TON wir haben einen Betriebsübergang nach §613aBGB
Bei uns findet aber ein sogenannter Formwechsel statt.
Rechtswirksam mit dem Eintrag ins Handelsregister.

>>>>>>Entsprechendes gilt bei einem Formwechsel des Unternehmens (z.B. Umwandlung des Unternehmens von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft; siehe Umwandlung von Unternehmen). Auch hier scheidet eine Anwendung des § 613a BGB aus. Das heißt, die bisher geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gelten unverändert weiter