Hallo an alle, eine Kollegin von uns ist Schwanger und wurde von der Arbeit freigestellt (Gefahrenstoffe) , sie bezieht ihre Entgeldfortzahlung durch das U2 Verfahren der Kassen. Unser Arbeitgeber hat demzufolge keine Kosten. Aber nun zu meiner Frage: Dadurch wir ein sehr kleines Unternehmen sind, können wir die Arbeit, durch die fehlende Kollegin, kaum schaffen. Gespräche mit dem Arbeitgeber, er möchte doch für diese Zeit jemanden einstellen, stoßen auf taube Ohren.
Gibt es ein Gesetz, was aussagt, dass in so einem Fall der Arbeitgeber gezwungen ist, für die Dauer des Ausfalles der Kollegin jemanden einzustellen.
Für schnelle Antwort wären wir sehr dankbar, denn jeder von uns hat jetzt schon 300 Überstunden und auch keine Aussicht auf Freizeitausgleich.

Zeri