Erstellt am 17.05.2007 um 19:49 Uhr von Heinz
Hallo Michibeck,
als NichtBR ( vermute ich mal) kannst Du gar keine BRV abwählen. Das kann nur der Betriebsrat. Wenn der Betriebsrat eine Amtspflichtverletzung begeht, kann ein viertel der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrates oder den Ausschluss einzelner Mitglieder beim Arbeitsgericht verlangen. Die Betriebsverfassung hat weder Eure Geschäftsleitung, noch euer BR auf dem Gewissen. Damit haben sich Juristen und Politiker befasst. Was Du meinst ist vermutlich eine Betriebsvereinbarung und wenn Dir die nicht gefällt, das kommt vor, solltest Du Euren BR drauf ansprechen und Dir mal erklären lassen, wie es dazu kam. Kleine Anmerkung von mir: Betriebsräte haben`s auch nicht immer leicht!
Erstellt am 18.05.2007 um 20:44 Uhr von michibeck
ich weis das es br nicht leicht haben aber sie sollten aber für die arbeiternehmer da sein und nicht sachen beschliesen wo von keiner was wusste oder mit einverstanden waren .bis jetzt hat unser br nur unruhre gebracht und ärger unter der der mitarbeiter unseres unternehmen .also brauchen wir auch kein br wenn er uns steine in den weg legt als uns zu unterstützen .
Erstellt am 18.05.2007 um 20:55 Uhr von sphinx
@ michibeck,
dein BR ist sicher irgendwann mal zu sprechen,
Sprechstunde? Betriebsversammlung, Aufenthalt von BRM/ BRV in deiner Abteilung/ Betriebsteil...,
dann sprich sie doch einfach an und frag´ mal direkt die BRM warum sie tun, was sie tun. :-)
LG
Erstellt am 18.05.2007 um 22:05 Uhr von michibeck
wäre schön wenn das so einfach wäre haben es schon mal versuch und als antwort bekommem das geht uns nichts an was sie grade machen nett oder und so was soll unsere interessen vertreten na danke