Erstellt am 15.05.2007 um 16:31 Uhr von Konrad
Ein Ausbildungsverhältnis ist eine befristete Angelegenheit: Es endet automatisch zu dem Zeitpunkt, der im Ausbildungsvertrag steht, oder wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Eine gesetzliche Übernahme oder Weiterbeschäftigung besteht nicht, leider.
Es gibt zum Teil einen tariflichen Anspruch auf (befristete) Übernahme. Ob ein entsprechender Tarifvertrag auf Beschäftigungssicherung besteht, müsste der BR oder Arbeitgeber sagen können.
Sonst bleibt nur der Gang zur Arbeitsagentur.