Erstellt am 13.05.2007 um 13:19 Uhr von spartacus
moin,
gib mal unter stichwort 14355 ein. der fall mit navi`s im lkw ist ähnlich.vielleicht hilft er dir weiter!?
Erstellt am 13.05.2007 um 20:00 Uhr von Heini
Hier hat der Betriebsrats eindeutig ein Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1 Ziffer 1+6. Ihr müsst u.a. per BV ausschließen, dass eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmer nicht stattfinden. Aber um genauers sagen zu können müsste man die Möglichkeiten der GPS-Box sowie der Software kennen. Da gibt es diverse Spielereien die zum Teil eine erheblich Überwachung und Auswertung möglich machen. Vieleicht sollte der BR darüber nachdenken einen Sachverständigen einzuschalten.