Erstellt am 10.05.2007 um 17:37 Uhr von spartacus
Moin,
was meinst du mit Minusstd. anhäufen?
Wenn im Arbeitsvertrag 70 Std. vereinbart sind, muß der AG dich 70 Std. beschäftigen.
Erstellt am 10.05.2007 um 23:01 Uhr von de Gaulle II
@ spartacus,
bei uns im Betrieb ist es aber auch so, dass mitunter eine Stunde Minus im Monat entsteht. Schon allein durch die 5,5- Tage- Woche, bei der eine minutengenaue Aufteilung der Wochenarbeitszeit gar nicht richtig möglich ist. Wir arbeiten 7 und eine Viertelstunde, tatsächlich müssten wir aber 7 Stunden und 27 Minuten arbeiten. Also kommt stets ein Minus raus. Und irgendwann ist das dann ein ganzer Arbeitstag. Wir hatten vom BR das bisher für rechtens gehalten, aber wenn ich jetzt die Frage von Rincewind und Deine Antwort lese, kommen mir doch Zweifel . . .
Erstellt am 11.05.2007 um 08:43 Uhr von Barbara
Arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist für beide Seiten bindend. Also der AN ist verpflichtet die AZ zu leisten und der AG ist verpflichtet die Leistung entgegen zu nehmen.
Manchmal lassen die TV oder BV in bestimmten Berechnungszeiträumen auch Minusstunden zu.
Man müste TV und BV prüfen.
Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist und der MA kein Einfluss auf die Dienstplangestaltung hat ( z.B. Vertrauensarbeitszeit), sind die Minusstunden vom AG zu tragen(Annahmeverzug), dh. der MA muss sie nicht nacharbeiten.
Erstellt am 11.05.2007 um 10:13 Uhr von de Gaulle II
Hallo Barbara,
danke für Deine Antwort, aber gibt es für den Annahmeverzug irgendein Urteil?
Erstellt am 11.05.2007 um 11:09 Uhr von spartacus
@ von de gaulle II
schaust du § 293 BGB