Erstellt am 10.05.2007 um 10:45 Uhr von Angi1
Hallo Neuling 45,
ihr habt ein Recht auf alle Unterlagen. Erst nach Erhalt dieser Information beginnt eure Wochenfrist zu laufen.
Siehe dazu im Fitting zu § 99 ab RN 219
MfG
Angi1
Erstellt am 10.05.2007 um 11:04 Uhr von Heinz
ich würde nicht der Einstellung widersprechen, oder diese verhindern, sondern Unterlagen anfordern und am Fristende zustimmen. Den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er gegen das BtrVG verstößt, wenn er ohne Info an den BR Einstellungen vornimmt und auf Eure beiden vorherigen Beschwerden verweisen. Im Wiederholungsfall Anwalt zur Beratung einschalten und diesen zunächst mal schreiben lassen. Dann, sollte das weiter so laufen, Anwalt mit Klage nach § 23 beauftragen. AG`s ( und Personalfuzis meinen oft, sie wären der Arbeitgeber) probieren schon mal aus, wie weit sie gehen können, das ist normal. Schlecht ist nur, wenn sie beratungsresistent sind, dann wird`s u. U. teuer.