Hi,

vielleicht hat ja hier jemand eine Idee: Was passiert eigentlich, wenn aufgrund eines Streiks die MA eines anderen Betriebes nicht arbeiten können, weil z.B. Rohstoffe nicht geliefert werden o.ä.. Befindet sich dann der AG im Annahmeverzug und muß trotzdem Lohn zahlen? Ich finde auf die Schnelle BAG 1. Senat, Urteil vom 08.02.1957 mit den Leitsätzen:

1. Die Entscheidung über das Betriebsrisiko, d. h. die Pflicht zur Lohnzahlung bei solchen Ereignissen, die weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer des betreffenden Betriebs verschuldet sind, kann nicht auf Grund der Vorschriften des BGB (§ 323 oder § 615) getroffen werden.



2. Während der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko trägt, findet dieser Grundsatz keine Anwendung, wenn auf Grund des Verhaltens der Arbeitnehmer eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht besteht. Im Falle eines Teilstreiks wie auch im Falle eines Streiks in einem fremden Betrieb ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, denjenigen Arbeitnehmern, für die eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht besteht, den Lohn weiterzuzahlen.



3. Die Lohnzahlungspflicht bleibt dagegen bestehen,wenn der Fortfall der Beschäftigungsmöglichkeit auf eine Aussperrung zurückzuführen ist.

Ist ja aber schon ganz schön lange her seit diesem Urteil und vielleicht gibt es ja etwas neues