n'Abend zusammen.
Ich hat heute ein Gespräch, bei dessen Inhalt ich ins Grübeln kam... Letzte Woche hatten wir einem 99'er zugestimmt - Übernahme Leiharbeitnehmer. Nun hab ich heute vom betroffenem Kollegem folgendes gehört: Auf seine Nachfrage, wie, wann und mit wem über das neue Salär zu diskutieren sei, habe man ihn die Antwort gegeben dass er das Gehalt ja aus seinem Vertrag entnehmen kann, wenn er diesen unterschreibt.... Er hat seinen Arbeitsvertrag noch gar nicht gesehen und überlegt nun (m.E. verständlich), ob er für das angebotene Gehalt und ggf. weitere sich ergebende "Leistungen" überhaupt unterschreiben wird.

Es ergibt sich mir nun die generelle Frage - muß sich ein ArG generell "sicher" sein, dass ein AN ein Arbeitsverhältnis aufnimmt oder kann er -überspitzt- sich die Einstellungen "auf Vorrat" genehmigen lassen?