Ist eine Betriebsvereinbarung über ein Kontingent an Schulungstagen nach § 37 Abs. 6 BetrVG erlaubt? Unser Gesamtbetriebsrat hat vor 30 Jahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in dem für einzelne Werke Schulungstage festgelegt werden. Darin steht auch, dass der Betriebsrat eigenverantwortlich über die Aufteilung des Kontingents entscheidet. Jetzt errechnet mein Vorsitzender das Kontingent nach der Anzahl der gewählten Betriebsräte pro Liste. Heute wurde mir die Geschichte vorgelegt, und für mich entfallen daraus 13 Tage.

Das kann doch so nicht sein, oder????