Erstellt am 07.05.2007 um 22:36 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.05.2007 um 23:00 Uhr von hans
so ein Schwachsinn.. macht doch den ganzen 37.6 zunichte. Butget ist auch begrenzt? (max 5000 DM, wg 30J ;-))
Ne im Ernst - mit der BV hebelt ihr Euch doch selbst aus, auf notwendigkeiten zu reagieren. Also schreib dem ArG "nett, aber nicht gültig wg. Verstoß gegen gültiges Gesetzt: BetrVG"
Erstellt am 07.05.2007 um 23:59 Uhr von w-j-l
Labour,
mal abgesehen davon, dass der GBR gar nicht wirksam auf die Rechte eines BR nach BetrVG verzichten kann, hätte er hier auch gar keine Zuständigkeit. Ich gehe mal davon aus, dass die Werks-Betriebsräte in so einer Angelegenheit nicht übertragen haben nach §50 (2) BetrVG.
Diese (Gesamt-)betriebsvereinbarung ist also in beiderlei Hinsicht unwirksam.
Ein Problem hast Du allerdings, wenn Dich Dein BR nicht delegiert, weil er die Regeln dieser GBV freiwillig beachtet.
Erstellt am 08.05.2007 um 09:14 Uhr von Labour
Besten Dank Freundinnen und Freunde!!