Erstellt am 07.05.2007 um 17:15 Uhr von Sigrid1965
Hallo, Schmidti, ihr habt noch die Möglichkeit, das Teilzeit- und Befristungsgesetz anzuwenden.
Wenn eure Beschäftigten länger arbeiten wollen, so sollen sie euren Arbeitgeber hierüber schriftlich informieren (mit Kopie an BR). Dann habt ihr die Möglichkeit als BR tätig zu werden, indem ihr auf die Einhaltung der Gesetze achtet.
Ich habe gerade im Internet nach dem neuen Urteil diesbezüglich gesucht - aber nicht gefunden. Vor 2 - 3 Monaten soll hierzu was entschieden worden sein. Ggf. solltet ihr euren Rechtsanwalt hierzu befragen.
Erstellt am 07.05.2007 um 17:21 Uhr von spartacus
moin schmidti,
wurde die Stelle ausgeschrieben? Bei uns ist das üblich, so haben alle(TZ-Beschäftigten) die Möglichkeit sich zu bewerben . Und der BR ist auch rechtzeitig "informiert".
Erstellt am 07.05.2007 um 23:05 Uhr von hans
Arbeitnehmer in Teilzeit haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Verlängerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Az.: 9 AZR 8/06). Danach muss ein Arbeitgeber gemäß §9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Mitarbeiter bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes dann bevorzugt berücksichtigen, wenn er ebenso wie die anderen Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist.