Erstellt am 06.05.2007 um 21:05 Uhr von waschbär
dietmar,
..... Wie lange im Voraus der Dienstplan aushängen muss, ist nicht verbindlich geregelt. Empfohlen werden für eine Vorabversion sechs Wochen vor Inkrafttreten des verbindlichen Planes....
Beachte aber bitte die " Betriebliche Übung" und die Besonderheit "Ausbildung bei uns im Betrieb"
Erstellt am 06.05.2007 um 21:21 Uhr von dietmar
Danke Waschbär,
folgender Sachverhalt: bin Lehrling und kommende Woche im Schulturnus, habe in der Regel in den Schulwochen das Wochenende frei. Ausgerechnet an diesem Wochenende habe ich Karten für eine Kulturveranstaltung, habe bewußt dieses Wochenende wegen Schule gwählt. Ist der AG berechtigt mich trotz dessen zur Arbeit am Wochende in meiner Schulwoche einzuplanen? (Hotelgewerbe)
Erstellt am 06.05.2007 um 21:29 Uhr von waschbär
dietmar,
das klingt als ob dein AG gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst ?
Verstehe ich das richtig du sollst 5 Tage plus 2 Arbeiten als Auszubildender ?
Was steht in deinem Ausbildungsvertrag ? ( Tage pro Woche /WEZ )
Siehe mal im Link http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstplan
nach dasteht viel über das thema , auch ein Link wegen Arbeitszeit gibt es dort ... ist sehr umfassend aber "sehr gut" ausgearbeitet (eigen lob stinkt)