Erstellt am 05.05.2007 um 12:40 Uhr von Kölner
@Hygiene
Sozialer Betrieb?
Es sollte schon geprüft werden, inwiefern der ehrenamtliche MA Dinge tun soll, die vielleicht (noch) ein angestellter AN ausführt.
Erstellt am 07.05.2007 um 12:21 Uhr von betriebsratten
Was mich immer wieder ein kleines bisschen ärgert.....warum googeln die Leute nicht mal vorher.
Zuviel verlangt??
Bundesarbeitsgericht erweitert das Recht der Mitbestimmung bei Tätigkeit von Ehrenamtlichen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2002 (Az.: 1 ABR 60/01) das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Tätigkeiten von Ehrenamtlichen erweitert.
http://www.socialnet.de/materialien/0310kreutz_bag_mitbestimmung.html
auch:
http://schwabo.verdi.de/betriebs-und_personalraete/betriebsrat_hat_mitbestimmungsrecht_bei_einstellung_eines_ehrenamtlichen_retters