Erstellt am 04.05.2007 um 22:54 Uhr von hans
Ja, GL auf jeden Fall - schon wegen Kündigungsschutz, gelle.
Belegschaft bin ich mir nicht 100% sicher, gehe aber davon aus: a. ist die Bekanntgabe des Ergebnisses öffentlich also darf und b. sollte wohl jeder der KollegInnen wissen dürfen, wer sie/ihn vertritt und als Ansprechpartner fungiert.
Erstellt am 04.05.2007 um 23:16 Uhr von Mona-Lisa
@jürgen,
macht nen Aushang, die Mitarbeiter sollen doch wissen, wer raus ist und wer nachgerückt ist.
Eine kurze Mitteilung an die GL und ihr habt eure Schuldigkeit getan. :-))
Erstellt am 05.05.2007 um 01:21 Uhr von waschbär
jürgen,
dito zu den Zwillingen Mona & Lisa , würde auch sowas in der art machen.