Erstellt am 03.05.2007 um 13:06 Uhr von Konrad
Für Unterlagen des BR gibt es keine speziellen gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften.
Jedoch im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB ) steht wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen, daran könnte man sich orientieren:
6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung
10 Jahre: Bilanzen, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken
Erstellt am 07.05.2007 um 18:39 Uhr von Kathinka
Danke Konrad, ich werde dort mal nachsehen. Kathinka