Erstellt am 29.04.2007 um 16:01 Uhr von burghardt
Ich nehme mal an, RKK bedeutet Rotes Kreuz Kranken Schwester?. Das Verbot, unterstelle ich mal verstößt gegen das AGG (Weltanschauung). Ich denke ein Anruf bei der Gewerkschaft in dem Fall wohl auch ver.di wird dir da weiter helfen, ob meine Vermutung richtig liegt. Wenn das ein Kündigungsgrund ist na dann gute Nacht good old germany.
Erstellt am 29.04.2007 um 19:56 Uhr von Kölner
@burghardt
Die Rot Kreuz Schwestern sind doch sowieso keine AN im Sinne des BetrVG.
@Normi
Gewerkschaftsmitglied kannst Du werden. Art 9 GG hilft da. Aber was nützt es?
Erstellt am 29.04.2007 um 20:16 Uhr von burghardt
Kölner, Du meinst §§ 118 ff in Bezug auf Tendenzschutz? Da meine ich, das der AG im Rahmen der Tätigkeit bestimmte Dinge vorgeben kann, das er auch verbieten kann in die Gewergschaft zu gehen, bezweifel ich dennoch.
118 sagt ..., finden die Vorschriften dieses Gesetzes (BetrVG) keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Das Rote Kreuz ist ja wohl noch keine Religionsgemeinschaft.
Erstellt am 29.04.2007 um 20:30 Uhr von Kölner
@burghardt
Liest Du nicht?
"Rot-Kreuz-Schwestern" sind keine AN im Sinne des BetrVG. (im Internet finden sich diverse Gemeinschaften, die auch dann den "Status", Rolle und Funktion einer RK-Schwestern darstellen). Die Kommentare zum § 5 BetrVG seien Dir wärmstens ans Herz gelegt und das BAG.
Einen Tendenzbetrieb o.ä. zu vermuten, ist hier unerheblich.
Erstellt am 29.04.2007 um 21:00 Uhr von burghardt
Danke für die OBERLEHRERmäßige Belehrung
Erstellt am 29.04.2007 um 22:18 Uhr von paula
ooops hier sind aber mal wieder welche empfindlich.
nur so mal am Rande burghardt: deine erste antwort war ja auch nicht so der Bringer. Das AGG sollte nicht für alles herhalten. Gewerkschaftsmitgliedschaft hat wohl nichts mit Weltanschauung im Sinne des Gesetzes zu tun.
Erstellt am 29.04.2007 um 22:47 Uhr von burghardt
Klar paula kölner hat ja recht, allerdings habe ich nicht alle Kommentare zum BetrVG präsent, das mit den Rot-Kreuz-Schwestern war mir nun mal neu, seine Idee zum GG find ich ja auch gut, nur manchmal kommt was als besserwisserei rüber was ich teilweise unnötig finde. Sorry wenn's nicht so gemeint war. Zum AGG, da müssen wir glaube ich alle noch lernen mit um zu gehen, ist ja nun mal neu. Im Übrigen ist die AN-Frage bei den Schwestern, wie ich jetzt nachgelesen habe durchaus umstritten.
also nichts für ungut nehme den ober zurück und danke für die belehrung.
Erstellt am 29.04.2007 um 23:35 Uhr von paula
@burghardt
ok :-) alles wieder gut....
Erstellt am 30.04.2007 um 08:24 Uhr von betriebsratten
@burghard
Kannst Du Quellen oder Texte nennen für das umstritten sein, oder schon Urteile? Haben ein Riesenproblem mit den RKK.....
Erstellt am 01.05.2007 um 11:41 Uhr von burghardt
Däubler-Kommentar zu § 5 BetrVG RN 143 -155 differenziert hier zunächts mal, zwischen RKK und Gast-Schwestern und RKK-Schwestern, die bei einem nicht vom DRK getragenen AG angestellt sind. U. a. RN 147: " Eine derartige Ungleibehandlung läßt sich nicht durch sachliche Differenzierungsgründe rechtfertigen, sie ist willkürlich und rechtswiedrig. Dessen ungeachtet nicht der 1. Senat des BAG immerhin an, dass sich aufgrund des Gestellungsvertrages eine weitgehende Unterstellung der entsandten Mitgliedsschwestern unter das Weisungsrecht des Krankenhaus-AG ergeben könne, so dass der dortige BR wegen der Eingliederung der Schwestern ein MBR nach § 99 habe." Aufgrund der Kommentierung wäre es zumindest spannend, mal einen RA prüfen zu lassen, in wie weit das AGG und die europäische Rechstsprechung hier die Ungleichbehandlung zu läßt. Weltanschauung (DRK), und die damit verbundene Ungleichbehandlung wäre vielleicht eine Möglichkeit. Sicher wird das AGG nicht für alles herangezogen werden können. Allerdings gibt es hier ja nocht keinerlei Rechtssprechung, dieses Gesetz muss ja erst mal mit Leben gefüllt werden. Wenn aber RKK-Schwestern die gleichen Tätigkeiten verrichten wie ihre "weltlich" ungebundenen Kollegen wäre die Frage doch sicherlich spannend, ob es hier Angriffspunkte gibt. Ich bin ja kein Jurist, aber ein eben solcher könnte ja mal die Erfolgsaussichten prüfen. Meiner Meinung nach hat das BAG hier auch noch einige -Fragen offen gelassen. Ich kann micht täuschen, klar - aber einen Versuch wär' s doch mal wert.
Erstellt am 01.05.2007 um 11:54 Uhr von paula
@burghardt
sicher gibt es zum Thema AGG noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Aber wenn man in die Protokolle der Bundestags- und Ausschussdebatten hineinschaut wird klar dass der Gesetzgeber mit Weltanschauung etwas anderes gemeint hat
Erstellt am 01.05.2007 um 12:09 Uhr von waschbär
Das mit der Tendenz , finde ich Doof ! Jeder Ag der auch nur den Hauch Tendenz, in der Firma hat will das gleich auf die Ganze Belegschaft aus dehenen,dabei gilt die Tendenz ja nur für die den Tendznbringer aber nicht für alle MA´s !
Sprich , ein Hausmeister ist nicht für die Tendenz zuständig also fällt sein Job komplett unter die Betriebsverfassung, auch wen es in seiner Firma Tendenz Beschicker gibt !
Wollte nur mal was schlaus bringen ...
Zu dir liebe Schwester ,in die GEW darfdst Du , allerdings,ist fraglich ob es sich für dich lohnt !
Erstellt am 01.05.2007 um 16:05 Uhr von burghardt
@ Paula
Da hast Dus sicher recht, aber wir müssen uns ja heutzutage mit dem europäischen Recht vergleichen lassen, und außerdem sollten die höchstrichterlichen Organe ja dem Gesetzgeber nicht überall hin folgen. Sicherlich ist hier der Wunsch auch der Vater des Gedanken, das geb' ich gerne zu. Weil wie Waschbär sagt, die Tendenz schlichtweg mehr als nur doof ist.
@ Waschbär
Richtig, mein AG hat die Tendenz mal richterlich (1. Instanz) feststellen lassen. Was noch lange nicht heißt, dass jeder unserer Kollegen auch ein Tendenzträger ist. Wir als BR stehen auf dem Standpunkt, das geht frühestens bei der mittleren Führungsebene los.
@ Normi
Fragt sich wirklich, was es Dir bringen soll, sozusagen als einzige oder eine von äußerst wenigen Mitglied der Gew. zu sein?
Schönen Tag der Arbeit ;-) wünsch in noch.
Erstellt am 01.05.2007 um 22:12 Uhr von Lotte
Normi,
leider wird Dir auch die Gewerkschaft zur Zeit kaum aus dem Schlamassel helfen in den sich das DRK in Bremen hineinmanövriert hat.
Als Rechtschutz lässt sie sich für laufende Verfahren mittlerweile auch nicht mehr nutzen, da gelten ähnliche Bedingungen wie bei anderen Rechtschutzversicherungen.
Aber ruf mal den Gewerkschaftssekretär von Ver.di an. Der ist überlastet aber engagiert. Und Ver.di kümmert sich in Bremen auch um gering organisierte Betriebe.
PS.: Tut mir leid, dass ich so desillusionierend schreibe, aber die ganze Situation ist mehr als das.
Erstellt am 02.05.2007 um 07:57 Uhr von waschbär
burghardt,
Tendenz ist schon ein "eigenes" Thema, so eigen das ich es "Nachforschend" finde ohne das es mich oder meine Firma Betrefft.
Nich Tendenzträger sind unter anderen :
Drucker,Redaktionssekretärinen,Korrektoren,Pflegepersonal und Krankenschwestern ! in Konfessionellen und karitativen Einrichtungen. Rest san und Sanitäter des DRK im Rahmen ihrer Vereinsmitgliedschaft,Maskenbildner und Chef-Maskenbildner.
Begriffe "Tendenzträger" und "Leitender Angestellter" sind nicht identisch !
Hoffe ich habe das Thema einiger massen vernünftig auf gegriffen....
Lotte .... Was bleibt ist immer die Hoffnung auf besserung . Du weist ja,die Hoffnung Stirbt zum Schluss .