Erstellt am 21.04.2007 um 22:48 Uhr von Mona-Lisa
@Nele,
...und das 11er Gremium kann jederzeit ein Ausschussmitglied abberufen.
Wenn ihr den Betriebsausschuss in Verhältniswahl gewählt habt, dann braucht ihr bei der "....Abwahl eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder des BR...."
§ 27 BetrVG Rd. Nr. 16 DKK
Erstellt am 22.04.2007 um 09:56 Uhr von peanuts
... da unser BRV nicht mehr mit diesem BR-Mitglied zusammenarbeiten möchte.
Ist doch eine sehr gute Voraussetzung für eine Abwahl... EINER will nicht mehr und schon wird das Gremium aktiv!
Nun meine Frage: Reicht dafür die einfache Mehrheit...
Da Euer BA per Mehrheitswahl gewählt wurde, reicht die einfache Mehrheit!
Erstellt am 22.04.2007 um 11:18 Uhr von Lotte
Nele,
nur noch zur Sicherheit:
Hoffe, dass klar ist, dass der BR, nicht der BA für die Abwahl zuständig ist?
peanuts,
wünsche Dir einen schönen Sonntag ;-)