Erstellt am 21.04.2007 um 15:16 Uhr von Kölner
@anjab
Wie kann man einem BR nur kündigen?
Tipp: § 103 BetrVG
Erstellt am 21.04.2007 um 21:21 Uhr von mille
@anjab,
hier meine Schilderung aus eigener Erfahrung. Firma schließt Standort. Als BR-Mitglied wird mir ein Arbeitsplatz im 75 km entfernten damaligen Haupthaus angeboten. Ich nehme das Angebot unter dem Vorbehalt der Gerichtlichen Klärung an. Arbeitsrichter sowohl in 1.Instanz als auch in 2.Instanz vor dem LAG sehen die Versetzung als rechtens an. Hätte ich das Angebot jetzt nicht angenommen, wäre ich draußen gewesen. Von wegen Abfindung, der AG ist seiner Verpflichtung nachgekommen dem BR-Mitglied einen Arbeitsplatz anzubieten, dieser lehnt ab und somit wird eine Kündigung rechtmäßig. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht und da der AG hier alles richtig gemacht hat wird wohl kein Gericht ihm hier eine Abfindung zusprechen.
Erstellt am 21.04.2007 um 21:37 Uhr von Kölner
@mille
Hier ist aber nicht von der Schliessung des Standortes die Rede...
Erstellt am 22.04.2007 um 13:49 Uhr von Urmel
@Kölner
Eben... das verstehe ich auch nicht ganz!
Erstellt am 22.04.2007 um 22:56 Uhr von silas
Der besondere Kündigungsschutz besagt nicht, dass ein BR eine Kündigungsfrist von einem Jahr hat, sondern dass er frühestens ein Jahr nach seiner letzten Tätigkeit als BR gekündigt werden darf (Ausnahme: fristlose Kündigung). Erst nach Auspruch dieser Kündigung läuft die Kündigungsfrist an.
Erstellt am 23.04.2007 um 11:19 Uhr von Jube
Abgesehen von obigen Anmerkungen muss ein AG nach Ausspruch einer Änderungskündigung, die vom AN nicht angenommen wird keine weitere betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Die Änderungskündigung gilt bei Nichtannahme als Kündigung!
Erstellt am 23.04.2007 um 12:47 Uhr von Petrus
@Kölner:
dann gibt es eben eine außerordentliche Änderungskündigung wegen Abteilungsstillegung nach § 15 (5) KSchG.
Erstellt am 23.04.2007 um 14:31 Uhr von giegelpeter
Ich glaube, dass Anjab nicht so recht schlau geworden ist.
Ich habe es so gemacht:
ich war mit der Versetzung nicht einverstanden und habe der Versetzung widersprochen.
Dann wollte der AG mich außerordentlich kündigen.
Dem Anliegen hat der BR widersprochen, weil es noch andere Arbeitsplätze gab.
AG musste zum Arbeitsgericht, um sich die Zustimmung ersetzen zu lassen.
Beim Arbeitsgericht gibts einen Gütetermin.
Ich habe mir Rechtsanwalt genommen (Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft ist da von Vorteil.
Beim Gütetermin müssen schon mal alle Probleme besprochen werden und da merkt man, ob es gut oder schlecht läuft.
Dann kannn man einlenken, den neuen Arbeitsplatz annehmen oder eben ein Urteil anstreben mit etwas Restrisiko.
Ich habe jetzt einen besseren Arbeitsplatz als vorher und bin sogut wie freigestellt.
Also bis Gütetermin würde ich empfehlen.