Hallo Zusammen!
Ich hätte eine Frage zum den Kündigungsfristen!
Ein Kollege hat folgende Frage. Ich weiß das nicht genau!

Er ist Betriebsratsmitglied, und hat 6 Monate gesetzl. Kündigungsfrist.
Er soll nun mit seiner Abteilung ins Haupthaus zentralisiert werden.
Geht er nicht mit, erhält er eine Änderungskündigung.
Er möchte nicht ins Haupthaus, und würde die Änderungskündigung ablehnen.
Dann erfolgt lt. Firma betriebsbedingte Kündigung, da er in seiner Zweigstelle
nicht weiterbeschäftigt werden kann und möchte!

Nun eine Frage zu seinen Kündigungsfristen!
Muß Firma erst die 6 Monate wg. Betriebszugehörigkeit einhalten?
Oder 12 Monate, da er ja Betriebsrat ist!
Er wird natürlich gegen die Änderungskündigung klagen. Auf Abfindung und Auflösung
des Vertrages!
Wie läuft das mit den Fristen???
Würde das heissen, dass er mindestens 12 Monate weiterbeschäftigt werden muss,
bevor eine Kündigung erfolgen kann? und danach nochmals 6 Monate?

Danke
Anajb