Erstellt am 20.04.2007 um 10:48 Uhr von Dana
bei uns ist das schon häufiger "gemacht" worden.
Die Personalleiterin (Beauftragte des AG) hat für "potenzielle" schwerbehinderte Mitarbeiter den Antrag auf Mehrfachanrechnung beim Integrationsamt gestellt. Darauf hin, wurde die SBV (ich) sowie der BR von Seiten des Integrationsamtes gebeten, Stellung zu dem Antrag zu nehmen.
Ich als SBV habe dazu immer die Gründe, die für eine MFA sprechen, angegeben. Der BR hat sich meinen Äußerungen immer angeschlossen.
In 90% der Fälle wurde eine zwei- oder sogar dreifache MFA genehmigt.
LG dana
Erstellt am 20.04.2007 um 11:02 Uhr von Pit
Hallo Dana,
vielen Dank für Deine Info.
Ich habe dennoch Probleme den Punkt 4 (behinderungsbedingte Einschränkung am Arbeitsplatz) und 5 (behinderungsbedingte Mehraufwendung für den Arbeitgeber) im Formblatt des Arbeitsamtes korrekt auszufüllen. Ich als SchwbV habe es in unserem Unternehmen nicht leicht den Arbeitgeber für die Arbeit des SchwbV zu begeistern. Dieser Posten ist zum ersten Mal seit Okt 2006 besetzt worden und kostet laut Arbeitgeber "nur" zeit und Geld.
Könntest Du mir zumindest stichpunktartig mitteilen was Du bei Punkt 4 und 5 eingetragen hast? Das wäre eine super Hilfe für mich mich zu orientieren und ein wichtiger Bestandteil unseren Arbeitgeber mehr für die Arbeit der SchwbV zu begeistern und damit meine Arbeit für die schwerbehinderten Kollegen zu fördern.
Danke sehr.
Seit wann machst Du diese Aufgabe?