Erstellt am 19.04.2007 um 14:08 Uhr von Kölner
@Lulu
Wir reden von RB nicht von Bereitschaft, gelle?
Dann kann so viel RB angeordnet werden, wie man will.
Zumal:
RB zählt sozusagen nicht zur AZ...
Erstellt am 19.04.2007 um 14:24 Uhr von rofrol
Rufbereitschaft ist - entgegen dem Bereitschaftsdienst - keine Arbeitszeit. Deine Freizeit wird allerdings durch Aktivierung während der Rufbereitschaft durch Arbeit unterbrochen. Für Rufbereitschaft erhält man in der Regel eine mtl. oder tgl. Pauschale (quasi als Entschädigung für die Einschränkung Deiner Freizeit.) Du darfst ja nach Feierabnd nicht mal eben trinken gehen und musst innerhalb einer bestimmten Zeit (nicht weniger als 30 Min.!) im Einsatz sein können.
Rufbereitschaft kann nicht so einfach per Direktionsrecht angeordnet werden, da es sich ja um DEINE Freizeit handelt und da hat der Arbeitgeber (noch) keinen Einfluss drauf ;-)
Wenn in Eurem TV oder in Deinem AV nichts von Rufbereitschaft steht, musst Du auch keine machen. Außer Du schließt eine Zusatzvereinbarung zu Deinem AV ab, in der Du Dich dazu bereit erklärst.