Erstellt am 19.04.2007 um 07:20 Uhr von Mona-Lisa @Fips, "...Zur Unterstützung kann der AG oder sein Vertreter betriebsangehörige Sachbearbeiter mit in die Sitzung bringen, soweit für die anstehenden Tagesordnungspunkte deren Sachkunde erforderlich ist..." sagt § 29 Rd. Nr. 39 BetrVG DKK