Hallo und guten Tag.
Bei uns in der Firma werden die Arbeitnehmervertreter neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Jeder Kandidat soll lt. Wahlordnung einen Ersatzvertreter haben.
Meine Frage lautet: Wer stellt den Ersatzvertreter dem Kandidaten zur Seite. Sucht sich der Kandidat seinen Ersatzvertreter selbst. Was ist, wenn nicht genügend Ersatzvertreter vorhanden sind und Kandidaten ohne Ersatzvertreter sich zur Wahl stellen.
Was passiert wenn Kandidaten, die ohne Ersatzvertreter gewählt, wurden im Laufe der Periode ausscheiden.
Wer tritt an ihre Stelle oder müssen Neuwahlen durchgeführt werden.