Erstellt am 17.04.2007 um 08:02 Uhr von rolfo2
Du solltest mal deinen Arzt fragen, was der dazu meint.
Ich würde das aber auf keinen Fall tun.
Erstellt am 17.04.2007 um 12:12 Uhr von wölfchen
Ich war mal AU und wollte in Urlaub fahren - habe unseren Rechtsanwalt konsultiert und der hat mir folgenden Rat gegeben:
1. behandelnder Arzt fragen, ob Einwände bestehen
2. den zuständigen Geldgeber fragen (in meinem Fall die Krankenkasse, weil ich schon aus der Lohnfortzahlung raus war)
Und wenn beide nichts dagegen haben, dann ist es okay. Würde ich Dir analog auch so empfehlen! Ansonsten die Finger davon lassen - man muss nicht unnütz mit dem Feuer spielen.
(Übrigens - ich durfte damals fahren).
Erstellt am 17.04.2007 um 12:32 Uhr von Voto
@binni
In Deinem Fall könnte eine Verschlimmerung der bestehenden Verletzung entstehen. Zum einen durch das Gehen, was ja noch Probleme bereitet zum anderen könntest Du einen weiteren Unfall haben durch die Gehbehinderung. Eine Rechtlich sehr schwirige Sache von der ich lieber Absehen würde!
Sicherlich kannst Du Deinen Arzt befragen aber was ist im Versicherungsfall? Die BG kann es so Auslegen das eine Verschlimmerung der Veletzung absehbar war und dann darf Dein AG Dich nicht arbeiten lassen, auch nicht bei einem Betriebsfest.
Erstellt am 17.04.2007 um 13:06 Uhr von waschbär
binni,
"Langsam laufen kann ich schon " , Hallo gehts noch ? Warum sagts du nicht auch noch das Du schon wieder "zum 3/4 Takt Tanzen kanst" ?
a. hat dich der Arzt "Bettlägerig" geschrieben ? nein ? dann darfst du "Feiern"
Aber bedenke bitte welches Signal Du in die Belegschaft sendest ! Das musst du selber wissen ! Wie das wirkt bei dir in der Firma und den Kollegen !
Und falle anderen Tag nicht gleich wieder aus, bzw am selben "hin" .
Erstellt am 18.04.2007 um 06:01 Uhr von voto
@waschbär
hat dich der Arzt "Bettlägerig" geschrieben ? nein ? dann darfst du "Feiern"
nix da! Bettlägerig? Ihr habt aber komische gelbe Scheine...was da alles drauf steht... Fakt ist das geselschaftliche Anlässe NICHT erlaubt sind. Sonst "könnte" der AG sagen: Du kannst feiern, dann kannst Du auch arbeiten (und wenn es ein sogenanter Schonarbeitsplatz ist).
Guckst Du hier:
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/:Expertenrat-Sie/544456.html?p=46&nv=ct_cb&backref=%2Fwirtschaft%2Farbeit-karriere%2F%3AExpertenrat-Sie%2F544456.html%3Feid%3D501561&eid=501561
Erstellt am 18.04.2007 um 09:35 Uhr von spider
voto,
ich weiß nicht, ichweiß nicht.... bei dem von dir angegebenen Link geht es um eine Krankschreibung wegen Erschöpfungszuständen - nicht unbedingt vergleichbar mit einer gebrochenen Zehe. Ich denke Waschbär hat recht. Ob es besonders klug wäre auf dem Betriebsfest zu erscheinen ist eine andere Frage...
Erstellt am 18.04.2007 um 10:49 Uhr von voto
@spider,
sicher hast Du recht! Nur bedenke bitte, was passiert im Folgeunfall... Befrage hierzu mal die BG.
Erstellt am 18.04.2007 um 11:15 Uhr von spider
voto,
was passiert wenn ich mir BGlich eine Radiusfraktur zugezogengen habe, einkaufen gehe und dabei erneut Stürze... oder ich gehe mit meiner Radiusfraktur ins Kino und hierbei entsteht der Sturz...
Erstellt am 18.04.2007 um 12:54 Uhr von voto
@spider,
Was wäre wenn...
Es dreht sich nicht um einen Freizeitunfall wie zum Beispiel beim Einkaufen u.s.w. sondern um einen erneuten Arbeitsunfall! Der AG darf nicht beschäfftigen wenn die Gefahr der verschlimmerung besteht und das ist hier gegeben.
Wie wäre es mit einer Schulung bei Deiner zuständigen BG?
Erstellt am 18.04.2007 um 16:50 Uhr von waschbär
voto,
die AU sagt nur aus das ich nicht Arbeiten kann ! Sie sagt nichts darüber aus wie ich mich Privat Einschränken muss bzw soll ! Ob ich Feiern oder Einkaufen gehe ist "gleich" weil es keine Arbeit ist !
Sollte der arzt der meinung serin das ich mich einschränken muss , dann hat er mir das mit zuteilen ! Schon alleine wegen seiner Haftung ! Bei Folge Erkrankungen
Erstellt am 18.04.2007 um 21:50 Uhr von peters
waschbär,
ich glaube kaum, dass ein Arzt von sich aus einen Vortrag hält, was man während der AU alles darf und was nicht. Da muss man ihn schon fragen.
Ich denke, es kommt immer auf die Tätigkeit und die Art der Erkrankung an. Wenn man üblicherweise einen Job hat, bei dem man ständig auf den Beinen ist, dann ist man mit gebrochenem Zeh nun mal arbeitsunfähig, könnte aber ggf. durchaus (mit Krücken, mit Rollstuhl, mit hochgelegtem Bein...) ein Fest besuchen, ohne dass es der Genesung schadet.
Ich würde aber in diesem Fall besonders bedenken, dass ein solches Verhalten eines BRV (wie binni) besonders kritisch beobachtet wird. Sowohl vom Chef als auch von den Beschäftigten. Auch wenn man sich rechtlich korrekt verhält, kann man Kritik ernten - von beiden Seiten.
Erstellt am 18.04.2007 um 21:55 Uhr von peanuts
die AU sagt nur aus das ich nicht Arbeiten kann ! Sie sagt nichts darüber aus wie ich mich Privat Einschränken muss bzw soll ! Ob ich Feiern oder Einkaufen gehe ist "gleich" weil es keine Arbeit ist
Völlig daneben! Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Auch im Privatbereich!
Erstellt am 18.04.2007 um 22:01 Uhr von Mona-Lisa
@all,
binni hat heute nachmittag einen Thread eröffnet mit dem Bericht (hauptsächlich an dich gerichtet, waschbär) dass ihr Chef sie zu hause angerufen und gefragt habe, wie es ihr denn gehe und sie höchstpersönlich von ihm zu dem Fest eingeladen wurde, was binni hocherfreut zur Kenntnis nahm.
Nach meinem bedenklich gemeinten "Warum schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken..." hat binni ihren Fred sofort gelöscht.
Erstellt am 19.04.2007 um 14:20 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
schade, das Binne mir nicht ihre Nummer gegeben hat ich hätte Sie dann auch noch angerufen und ggf hätte ich auch einen Krankenbesuch gemacht ! Schade .-/ wollte doch so gerne mal sehen wie es bei Binne zu Hause so aus sieht ....
Mewin Chef ruft mich nie zuhause an .... dem ist es wohl egal "wie krank" ich dann bin ! der hat mich einfach nicht lieb . Böser Chef !
Erstellt am 19.04.2007 um 15:07 Uhr von spider
"Völlig daneben! Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Auch im Privatbereich!"
Ob man aber davon ausgehen kann, das der Besuch eines Festes die Genesung beeinträchtigt halte ich für mehr als fraglich!
Erstellt am 19.04.2007 um 15:16 Uhr von voto
@spider
Ob man aber davon ausgehen kann, das der Besuch eines Festes die Genesung beeinträchtigt halte ich für mehr als fraglich!
"es kommt auf die Verletzung an!" Wir sprechen hier von einem Gehbehinderten, oder? Hier ist dann wohl keine Genesung gegeben und das Risiko einer weiteren Verletzung oder einer Verschlimmerung gegeben. Fakt: Der AG darf dich nicht beschäfftigen.
Ich habe dieses Thema noch ein mal mit unserem Betriebsarzt dikutiert und der sieht es ähnlich.
Ich glaube aber auch, dass es sich hier in diesem Fred rausgestellt hat, dass die "Vorbilfunktion" als BR-Vorsitz viel mehr gefährdet ist.
Lass es uns also dabei belassen, dass es schon aus diesem Grund nicht ratsam wäre.