Guten Morgen liebe Gemeinde,

bei der Hinzuziehung eines Beraters im Sinne von § 111 BetrVG interessiert uns, ob auch Leiharbeiter unter der Betrachtung der 300 Arbeitnehmer fallen.

Wenn wir die RN 3 aus dem Fitting (27. Auflage) richtig verstehen, dann gilt das ja für das gesamte Unternehmen (Bei uns = 5 Betriebe mit je 1 x BR = 2.600 AN) und nicht nur für unseren Betrieb (= 1 BR = 256 AN), oder?

Lieben Dank für Eure Aufklärung.