Erstellt am 05.04.2007 um 17:19 Uhr von Mona-Lisa
@blade99,
sag mir bitte, wer oder was "GS" ist....
Erstellt am 05.04.2007 um 17:23 Uhr von blade99
Erstellt am 05.04.2007 um 17:25 Uhr von roberto
Hallo, ich nehme an Du bist BR mitglied dann schaue Dir den §42 BvG an.
Frohe Ostern wünscht Roberto
Erstellt am 05.04.2007 um 17:29 Uhr von Mona-Lisa
@blade,
Du bist eindeutig nicht im Betriebsrat, denn dann wüsstest du, dass dieser die Betriebsversammlung initiiert und, so wie du am "schwarzen Brett" gelesen hast, auch einlädt.
Auch die GL wird vom Betriebsrat zur Betriebsversammlung eingeladen, demzufolge ist es blanker Unsinn, dass die GL den Betriebsrat informieren muss.
Eines müsste ich allerdings einräumen... Die Belegschaft wird bei euch sehr kurzfristig eingeladen, oder habt ihr ein aktuelles Problem, dass diese Betriebsversammlung so auf die schnelle anberaumt wurde?
Erstellt am 05.04.2007 um 18:25 Uhr von peanuts
Darf ein Arbeitgeber nicht zu einer eigenen Betriebsversammlung einladen? Oder muss das Kind dann einen anderen Namen haben?
Erstellt am 05.04.2007 um 18:37 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
dann müsste blade uns sagen, wer auf der "Geburtsurkunde" unterschrieben hat! :-))
Als Überschrift über der Einladung für die Arbeitnehmer wäre dann auch "Mitarbeiterversammlung" angebracht....
Erstellt am 05.04.2007 um 18:56 Uhr von blade99
Die GL hat Unterschrieben.
Erstellt am 06.04.2007 um 00:19 Uhr von hans
o.k., ich will Euch jetzt ärgern ;-)
"Betriebsversammlung" ist aber nicht geschützt.
Ob man da wohl absicht vermuten kann?