Erstellt am 04.04.2007 um 22:39 Uhr von Konrad
Halo Ionie
Nein der BR hat kollektive Regelung Mitbestimmung, bei Mehrarbeit /Überstunden
Zu Mehrarbeit und dessen Lage und Verteilung /Abbau, sollte in einer Betriebsvereinbarung fest geschrieben werden. Natürlich sind auch die Belange und Interessen der Beschäftigten, wie auch des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Erstellt am 04.04.2007 um 23:20 Uhr von ridgeback
@lonie
Das Mitbestimmungsrecht greift nicht nur bei der ausdrücklichen Anordnung von Überstunden ein, sondern auch, wenn der AG freiwillig geleistete Überstunden duldend entgegennimmt Dagegen nicht bei dem Abbau (BAG 25. 10. 1977 AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 1; Löwisch/Kaiser Rn. 84).
Erstellt am 05.04.2007 um 06:21 Uhr von Voto
@ridgeback
Hast Du vielleicht noch ein Aktenzeichen zu dem Urteil? An dem Tag ist nur ein Urteil zu finden:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615530461/1757.html