Erstellt am 04.04.2007 um 08:51 Uhr von haui
hallo michael,
bei krankenrückkehrgespräche hat der br nach §87 Abs.1 ein mitbestimmungsrecht.
habe nur muster vorgaben für eine bv.
gruß
haui
Erstellt am 04.04.2007 um 08:57 Uhr von pit47
Hallo Michael1234,
besser ist eine BV zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" nach § 84 Abs. 2 SGB IX.
Mehr Infos darüber gibt es im Internet.
Erstellt am 04.04.2007 um 09:49 Uhr von Michael1234
Hallo Pit,
erst mal danke für deine schnelle Antwort.
Habe im SGB IX nachgelesen, dort ist aber nur von Schwerbehinderten Arbeitnehmern dir Rede.
Bei uns werden aber Rückkehrgespräche geführt mit Kolleginnen und Kollegen die nicht Schwerbehindert sind und die mehr als 30 Fehltage ( nicht am Stück ) im halbenjahr aufweisen.
Daher denke ich, das dieser Paragraph wohl nicht greifen wird. Oder?
Gruß Michael
Erstellt am 04.04.2007 um 09:52 Uhr von pit47
Hallo Michael,
der § 84 Abs. 2 gilt für alle Beschäftigte im Betrieb und nicht nur für Schwerbehinderte.
Erstellt am 04.04.2007 um 09:52 Uhr von Michael1234
Hallo Haui,
auch dir einen dank.
Besteht die Möglichkeit das du mir diese Muster zukommen lässt oder gibt es im Internet eine Seite mit Muster BV !?
Gruß Michael
Erstellt am 04.04.2007 um 09:56 Uhr von Michael1234
Oh du hast recht Pit,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil . :-)
Gruß Michael
Erstellt am 05.04.2007 um 07:24 Uhr von haui
hallo michael,
hast du meine mail-anschrift, wegen der mustervorlagen, bekommen?
gruß
haui