Erstellt am 03.04.2007 um 10:19 Uhr von falki
siehe hier :http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/161.8830/Kollektives%20Duzen.html
Erstellt am 03.04.2007 um 10:20 Uhr von SSGG
ich kenne kein Urteil.
Ich bin der Meinung, daß das Duzen unter die Persönlichkeitsrechte fällt. Angeblicher oder tatsächliche durch die GL gesehene Notwendigkeiten dürfen nicht dazu führen, daß diese Persönlichkeitsrechte mißachtet werden.
Selbst wenn durch einen Code of conduct/Verhaltenscodex die Ethikrichtlinien verändert werden sollten, wäre dieses in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG.
Außerdem sehe ich es als Versuch zur Veränderung der Firmenkultur. Was ist denn das Konzept dieser Veränderung?
Erstellt am 03.04.2007 um 10:39 Uhr von kagobiene
Offizieller Anlass dafür war der Besuch einer externen Beurteilungskomission, inoffiziell war das Duzen schon lange ein Dorn im Auge.
Erstellt am 03.04.2007 um 12:28 Uhr von highway45
Habt ihr denn direkten Kundenkontakt ? Da ist es ja schon manchmal üblich, daß sich das Personal siezen soll. Oder zum Beispiel eine Anweisung, wie man sich am Telefon zu melden hat, bzw eine Vorgabe der Kleidung, usw...
Wie ist es denn mit verwandten oder verheirateten Mitarbeitern ? Sollen die sich auch siezen ?
Gruß
Matthias
Erstellt am 08.04.2007 um 21:44 Uhr von Kölner
@peanuts
Wie sollte es dann durch den AG einseitig geregelt werden? Na?
@kagobiene
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wenn ein BR existiert.
Ansonsten mal in den AV schauen, ins Leitbild der Firma (wenn vorhanden), in die Dienstanweisung (wenn vorhanden) und immer schön das GG im Auge behalten!