Erstellt am 02.04.2007 um 14:38 Uhr von Rollie
Ein Unternehmen kann auch trotz Umsatzzuwachs rote Zahlen schreiben.
Erstellt am 02.04.2007 um 14:56 Uhr von dummdopp
@Rollie
Vielen Dank für die tolle Antwort.
Wir schreiben seit Jahren schwarze Zahlen.
Erstellt am 02.04.2007 um 18:25 Uhr von paula
Wie will den der AG die Einmalzahlung umgehen wenn diese tarifvertraglich vorgesehen ist? Der BR ist hier doch der falsche Ansprechpartner.... verstehe hier daher die Frage nicht so ganz....
Erstellt am 02.04.2007 um 20:43 Uhr von Mario
Hallo dummdopp,
Wir haben 2005 als BR auf Antrag des AG auf die Einmahlzahlung verzichtet !
Es ist oft so, daß bei einer Tariflichen Lohnerhöhung speziell die Einmahlzahlung eine öffnungsklausel für die Betriebsparteien hat. Darin steht meist,wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich nicht so gut geht können die Betriebsparteien (BR + AG) einen verzicht der Einmahlzahlung vereinbaren (oft nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien).
Vorschlag zur Vorgehensweise:
1. Wirtschaftsausschußsitzung - ist die wirtschaftliche
Voraussetzung zum verzicht gegeben ?
2. BR - Sitzung (event. Gewerkschaftssekretär als Berater einladen).
Beschluß für einen Verhandlungsbevollmächtigten (Jurist) des BR (§ 40 Betr VG)-
zahlt der AG (der Herr von der Gewerkschaft kostet nichts).
Vorgehensweise für Verhandlungen abklären - dann rein in die Verhandlung.
- wenn ihr verzichten solltet, könnt ihr versuchen was rauszuholen - aber mehr
als ein Jahr keine Betriebsbedingten kündigungen ist meist nicht drin - fordert
aber erst mal drei Jahre.
Viel Glück
Gruß Mario
Erstellt am 03.04.2007 um 08:14 Uhr von dummdopp
@Paula
Es ist so wie Mario schreibt,der tarif enthält eine Öffnungsklausel,die Vertragsparteien hier der AG und BR namentlich erwähnt, haben sich zu einigen.
@Mario
Schön und gut,aber betriebsbedingte Kündigungen stehen bei uns in der nächsten Zeit nicht an.
Erstellt am 03.04.2007 um 20:50 Uhr von Mario
Man muß nicht immer eine Gegenleistung haben, aber ein BR findet immer eine Betriebsvereinbarung die er abschließen - soll - kann - muß - oder ihr könntet eine bestehende BV ändern bzw. verbessern.
Oder so:
Der Betiebsrat hat in seiner Sitzung am ... beschlossen, den Antrag der Geschäftsführung auf verzicht der Tarifliche Einmahlzahlung 2007 abzulehnen.
Der Betriebsrat sieht die wirtschaftliche Notwendigkeit auf den verzicht der Tariflichen Einmahlzahlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Der von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Auszahlungszeitpunkt ist einzuhalten.