Hallo,

wie kann ich das AGG §8(2), keine geringere Vergütung für gleichwertige Arbeit, in bezug auf Ausbildungsberufe verstehen? Ich sehe ein, dass Unterschiede zwischen Ausbildungjahrgängen, also wenn jemand im ersten oder zweiten Ausbildungjahr ist und zwischen dem Ausbildungsberuf gemacht werden können. Wie ist es aber, wenn die Auszubildenden, die das Jahr danach eingestellt werden, weniger Gehalt bekommen.

Hintergrrund ist, dass die neu eingestellten Auszubildenden in unserer Firma sehr viel weniger Gehalt bekommen, wie die Jahrgänge vor ihnen.

(JAV-Vorstand von 23 Auszubildenden in 8 verschiedenen Ausbildungsgängen)