Erstellt am 31.03.2007 um 20:38 Uhr von Kölner
@SGB9
Eine solche Stellungnahme muss doch im Rahmen der "normalen" Bewertung dieses Falles möglich sein, oder?
Erstellt am 01.04.2007 um 11:06 Uhr von affe
Sehr gute Auskunft bekommst du,wenn du unter Integrationsaemter.de einlogst.
Da mußt du den Link ABC-Behinderung und Beruf anklicken.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem beh. Mitarbeiter eine besondere Fürsörgepflicht. Er kann ihm nicht so einfach kündigen.
Es muß geprüft werden ob es intern einen geigneten Arbitsplatz als Ersatz gibt.
Wenn diese Möglichkeiten nicht gegeben sind wird das Integrationsamt nach ordentlicher Überprüfung der Kündigung zustimmen.
Erstellt am 14.08.2007 um 14:41 Uhr von Hund
bei der Bahn gibt es ein Integrationsvereinbarung nach SGB IX § 84
gib es so was bei euch? Ansonst müßt Ihr nach schauen welche geistige od. körperliche Arbeit kann der Kollege noch ausüben, die sogenannte umzusetzen