Erstellt am 30.03.2007 um 16:23 Uhr von Petrus
Da tut wohl eine Schulung not...
Die Notwendigkeit einer Begründung ist in § 2 SGB IX geregelt.
Zum Antrag und dessen Begründung gibt es vermutlich sehr viel Papier beim Arbeitsamt. Frag dort doch einfach mal beim Reha-Berater nach...
Erstellt am 30.03.2007 um 16:30 Uhr von Kevin
Anträge gibt es im Internet unter www.ags.nrw.de dieser Antrag muß von deiner Kollegin ausgefüllt werden dann zum Arbeitsamt bringen dann bekommt der AG und derBR eineStellungsnahme
Erstellt am 30.03.2007 um 18:52 Uhr von Lotte
Kevin,
auch die SchwerbV muss Stellung nehmen
Roberto,
die Begründung MUSS Bezug auf die Behinderung als Grund der Arbeitsplatzgefährdung nehmen!!! Eine Begründung, die eine Arbeitsplatzgefährdung aufgrund Rationalisierungsmaßnahmen angibt, wird sofort abgelehnt!
Hier der Antrag:
http://www.schwbv.de/text/gleichstellung/antrag_zur_gleichstellung.dot
und hier das Formular zur Stellungsnahme
http://www.schwbv.de/text/gleichstellung/gleich_stellungnahme_schwbv.dot
Eine Deiner Aufgaben nach SGB IX § 95 (1) ist übrigens die Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen auf Gleichstellung
Erstellt am 30.03.2007 um 22:35 Uhr von Ute
Ich begründe solche Anträge immer in etwa so: Behinderungsbedingt fällt mir die ARbeit.......schwerer und ich bin dadurch nicht so schnell wie ein anderer Kollege oder wenn es zutrifft kann man auch schreiben: Ich muss behinderungsbedingt zusätzliche Pausen machen, damit ich meinen Arbeitstag bewältigen kann und ich werde in absehbarer Zeit die Hilfe des Integrationsamtes in Anspruch nehmen müssen, damit mein Arbeitgeber meine Minderleistung bezahlt bekommt. Die Kollegen machen mir bereits jetzt schon Druck, weil ich oft krank bin und sie dann meine Arbeit mit erledigen müssen. Rede mit der Kollegin, was sie für Probleme hat.
Erstellt am 05.04.2007 um 17:11 Uhr von roberto
Vielen Dank an alle Ihr habt mir sehr geholfen