Erstellt am 30.03.2007 um 16:02 Uhr von Petrus
Der GBR-Vorsitzende wird mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. Dazu beachte man §47 (7) BetrVG.
Und wieder zeigt sich: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Erstellt am 30.03.2007 um 18:49 Uhr von Kölner
@GrosserZweifler
Stell Dir vor es wäre vor allem hinsichtlich eines Beschlusses anders...
...nicht auszudenken!