Der AG beabsichtigt in einer Filiale seine Mitarbeiter-Führungsstruktur zu ändern. Anstelle eines a) Filialleiters (leitet 6 Mitarbeiter und eines (ihm unterstellten) b) Gruppenleiters (leitet 5 Mitarbeiter), soll zukünftig die Leitung nur von a) übernommen werden. b) wird weiterhin in der Filiale beschäftigt, erleidet keine finanziellen, räumlichen oder sonstigen Nachteile. Er soll aber zukünftig keine Führungsverantwortung ( die er aber auch nur einvernehmlich mit a) hätte ausüben können) mehr haben. Handelt es sich um einen "Nachteil" i.S.d. §99 II 4. ? Zustimmungsverweigerungsrecht des BR?