Erstellt am 28.03.2007 um 18:02 Uhr von Kölner
@migu
Was ändert sich denn faktisch? Kaum oder fast gar nichts!
Was sagt der betroffene Kollege dazu?
Ich sehe das Verweigerungsrecht noch nicht!
Erstellt am 28.03.2007 um 18:05 Uhr von Lotte
Migu,
habe etwas länger gebraucht als Kölner um diese "Matheaufgabe" zu verstehen. ;-)
Sehe ehrlich gesagt nicht, wo denn der 99er überhaupt zum Tragen kommen soll?
Erstellt am 29.03.2007 um 10:37 Uhr von Petrus
@Lotte:
Naja, der 99er wegen Versetzung eines "Gruppenleiters" auf den Arbeitsplatz eines "normalen" MA ("Änderung der Umstände, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist.."). Ich sehe nur keine Widerspruchsgründe nach § 99 BetrVG
Erstellt am 23.01.2023 um 15:45 Uhr von Dirty Harry
Ich sehe hier auch den §99
...es besteht die Besorgnis, dass der Arbeitnehmer Nachteile erleidet... Denn er ist nun keine "Führungskraft" mehr mit Personalverantwortung, sondern "nur" nochnormaler MA dadurch ganz klarer Nachteil für ihn in seiner Vita, schlechtere Möglichkeiten bei Bewerbungen ect.
Erstellt am 23.01.2023 um 16:09 Uhr von celestro
Extra angemeldet, um ein 15 Jahre altes Thema hervorzukramen?
Erstellt am 23.01.2023 um 20:31 Uhr von Dirty Harry
Diese Themen sind nie alt, sondern immer aktuell - egal von wann die Frage ist.