Hallo,

folgende Situation: Aufgrund einer Verlagerung eines werden die befristeten Verträge diverser MA nicht verlängert. Gleichzeitig werden für andere Projekte neue MA ebenfalls befristet eingestellt. Liegt hier ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 vor? Die MA, deren Verträge nun auslaufen, könnten mit genau so viel bzw. sogar weniger Aufwand für die anderen Projekte geschult werden wie komplette Neueinsteiger.

Gruss,
Kai